Endlose Strände, tiefgrüne Teeplantagen und historische Ruinen - das ist Sri Lanka. Die Insel liegt südlich von Indien im Indischen Ozean. Das Land ist sehr buddhistisch geprägt, was man auch an den vielen Buddhastatuen erkennt. Für Urlauber hat das Land viel zu bieten, ob Erholung an den Stränden am tiefblauen Meer oder Wanderungen entlang der vielen Pilgerwege wie dem Adam's Peak - für jeden ist etwas dabei. So auch die Nationalparks, in denen Sie Elefanten, Wasserbüffel oder Krokodile bestaunen können.
Eine Reise nach Sri Lanka sollte sorgfältig geplant sein. Informieren Sie sich besonders über das notwendige Visum zur Einreise, welches für Sie in Sri Lanka notwendig ist. Für Urlaub-, Geschäfts- oder Durchreisen genügt in den meisten Fällen ein ETA Sri Lanka. Das elektronische Einreisedokument können Sie online beantragen.
ETA ist das elektronische System zur Einreisegenehmigung von Sri Lanka. Seit dem 1. Januar 2012 erleichtert es die Beantragung der Einreisedokumente. Die ausstellende Behörde ist das Department of Immigration & Emigration in Colombo, Sri Lanka. Beantragen Sie Ihr ETA online. Halten Sie dazu einen gültigen, biometrischen Reisepass und eine Kreditkarte bereit.
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Antrag für ETA Sri Lanka zu stellen:
Wenn Sie in Sri Lanka Urlaub machen, benötigen Sie zumeist ein ETA. Dieses ist u.a. Pflicht, wenn Sie nicht bereits ein Visum haben. Jedoch ist auch ein ETA keine Garantie für die tatsächliche Einreise. Ein Grenzbeamter wird stets Ihre Unterlagen vor Ort prüfen und Sie erhalten dann einen Sichtvermerk (Stempel) in Ihrem Reisepass. Zudem benötigen Sie für die Einreise Ihren Reisepass und Ihre Reiseunterlagen.
Sie dürfen sich maximal 30 Tage in Sri Lanka aufhalten. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist bis zu sechs Monate möglich. Betragen Sie Ihr ETA so früh wie möglich, spätesten 72 Stunden vor der Abreise. Normalerweise wird ein Antrag innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, dennoch sollten Sie genügend Zeit einplanen, sollte es mal wieder etwas länger dauern. Kinder benötigen ebenfalls einen Reisepass und ein ETA.
Alle Angaben gelten ohne Gewähr auf Vollständigkeit und vorbehaltlich behördlicher Änderungen.
Stand: März 2018