Sri Lanka ist eine traumhafte Inselnation im Indischen Ozean – und mit dem ETA Sri Lanka reisen deutsche Staatsbürger ganz unkompliziert ein. Das Land begeistert mit unglaublicher Schönheit, reicher Kultur und faszinierender Geschichte. Ob Strand, Dschungel oder Tempel – hier findet jeder Reisende sein persönliches Highlight.
Die Landschaft Sri Lankas ist dabei besonders vielfältig. Von weißen Stränden und saftig grünen Teeplantagen bis hin zu Nationalparks und Bergen bietet das Land alles, was das Reiserherz begehrt. Außerdem können Sie Elefanten, Schildkröten und viele andere heimische Tiere direkt in der Natur erleben.
Neben der Natur hat Sri Lanka auch kulturell einiges zu bieten. Einflüsse aus Indien, Europa und dem Nahen Osten haben eine bunte Mischung aus Sprachen, Religionen und Festen geschaffen. Sehenswürdigkeiten wie die alte Hauptstadt Anuradhapura, das Fort in Galle und viele beeindruckende Tempel erzählen die lange Geschichte des Landes.
Ein weiteres Highlight ist die Gastfreundschaft der Einheimischen. Sie sind offen und herzlich – und sorgen dafür, dass man sich sofort willkommen fühlt. Dazu kommt eine Küche voller frischer Gewürze und exotischer Aromen. Wer außerdem die Berge besucht, sollte die berühmte Tee-Kultur Sri Lankas unbedingt erleben.
Für touristische, geschäftliche oder Durchreisen genügt in den meisten Fällen ein ETA Sri Lanka – also eine elektronische Einreisegenehmigung, die Sie bequem online beantragen können.
Das ETA Sri Lanka ist das elektronische System zur Einreisegenehmigung des Landes. Die Genehmigung gilt für touristische oder geschäftliche Zwecke mit doppelter Einreise und ist 30 Tage gültig. Für den Antrag brauchen Sie lediglich einen gültigen biometrischen Reisepass und eine Kreditkarte – schnell erledigt und komplett online.
Touristenvisa werden entweder für eine Dauer von 30 Tagen und für zwei Einreisen oder für 180 Tage und eine Einreise ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind möglich, aber äußerst zeitaufwändig.
Bei Minderjährigen, die eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern, bzw. ein Elternteil unternehmen, ist es empfehlenswert, neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung, sowie insbesondere bei Namensabweichungen, eine Kopie der Geburtsurkunde mitzugeben.